Schön, dass Sie Ihr Kind bei uns anmelden möchten! So funktioniert's

Anmeldungen

Gerne können Sie unter der Telefonnummer 02903/6860 einen Termin vereinbaren, an dem Sie sich unsere Einrichtung anschauen und Sie uns näher kennenlernen können.

 

Für die Anmeldung in unserer Kita müssen Sie Ihr Kind zentral online im KiTaPortal HSK anmelden: Startseite – KiTaPortal HSK (kitaplaner.de)

In diesem Elternportal werden alle wichtigen Informationen sowie Bilder der Kindertagesstätten auf einen Blick zur Verfügung gestellt, um schnell ein passendes Angebot zu finden. Es müssen keine Formulare mehr ausgefüllt werden. Die Anmeldung für unser Familienzentrum St. Nikolaus erfolgt über das KiTaPortal HSK.

Über das KiTaPortal HSK erhalten Sie später auch die Information, ob Ihr Kind in der Kita aufgenommen werden kann.

Im Falle einer Zusage melden Sie sich bitte bei uns und bestätigen die Annahme des Kita- Platzes im Portal.

Das Kindergartenjahr beginnt mit dem 01. August und endet am 31. Juli. Sollten Sie zwischenzeitlich einen Betreuungsplatz benötigen, läuft auch hier die Anmeldung über das KiTaPortal.

Betreuungsvertrag

Der Betreuungsvertrag ist die Grundlage für die Aufnahme des Kindes in der Einrichtung und die Finanzierung des Kindergartenplatzes. Einen Vertrag erhalten Sie nach der vorläufigen Zusage und ihrer Annahme im Portal.

Mit Vertragsabschluss entscheiden Sie sich auch zwischen den verschiedenen Buchungsmodellen. Eine aktuelle Übersicht finden Sie in der Kategorie „Das sind wir“ =>“Öffnungszeiten/Betreuungsangebot“.

Zusätzlich erhalten Erziehungsberechtigte die Elternbroschüre „Für Ihr Kind: die katholische Kindertageseinrichtung“. Diese Broschüre ist Bestandteil des Vertrages.

Dort finden Sie Informationen des Trägers über die rechtlichen Bedingungen, Grundlagen, die Elternmitwirkung, uvm. …

Masern-Impfpflicht

Gerne möchten wir Sie darauf hinweisen, dass zum 1. März 2020 das neue Gesetz zur Masern-Impfpflicht in Kraft getreten ist.

Das Gesetz erfasst alle Kinder (nun folgen nur für Sie relevante Informationen), die mindestens ein Jahr alt sind und in einer Kindertageseinrichtung betreut werden. Wir sind dazu verpflichtet, durch die Einsicht in den Impfausweis, den Masern-Impfschutz zu überprüfen. In diesem müssen zwei Masern-Impfungen eingetragen sein (bei einjährigen Kindern vor dem 2. Geburtstag: eine Masernimpfung) . Eine durch Labornachweis bestätigte bestehende Masern-Immunität oder eine Befreiung von der Masern-Impfung wegen einer Kontraindikation ist entsprechend vorzulegen. Es darf kein Betreuungsvertrag abgeschlossen werden, wenn der Masernschutz nicht gegeben ist.

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