Schön, dass Sie Ihr Kind bei uns anmelden möchten! So funktioniert's

Anmeldungen

Gerne können Sie unter der Telnr.: 02903/6860 einen Termin vereinbaren, an dem Sie sich unsere Einrichtung anschauen und Sie uns und unsere Einrichtung näher kennenlernen können.

 

Ab sofort müssen Sie Ihr Kind zentral online im KiTaPortal HSK anmelden: Startseite – KiTaPortal HSK (kitaplaner.de)

Mit diesem Elternportal werden alle wichtigen Informationen sowie Bilder der Kindertagesstätten auf einen Blick zur Verfügung gestellt, um schnell ein passendes Angebot zu finden. Es müssen keine Formulare mehr ausgefüllt werden. Auch die Anmeldung für unser Familienzentrum St. Nikolaus erfolgt über das KiTaPortal HSK.

Über das KiTaPortal HSK erhalten Sie später auch die Information, ob Ihr Kind in der Kita aufgenommen werden kann.

Im Falle einer Zusage melden Sie sich bitte bei uns und bestätigen die Annahme des Kita- Platzes.

Betreuungsvertrag

Der Betreuungsvertrag ist die Grundlage für die Aufnahme des Kindes in der Einrichtung und die Finanzierung des Kindergartenplatzes.

Zusätzlich erhalten Erziehungsberechtigte die Elternbroschüre „Für Ihr Kind die katholische Kindertageseinrichtung“. Diese Broschüre ist Bestandteil des Vertrages.

Dort finden Sie Informationen über die rechtlichen Bedingungen, Grundlagen, die Elternmitwirkung, uvm. …

Einen Vertrag erhalten Sie nach der vorläufigen Zusage.

Dann müssen Sie sich zwischen den verschiedenen Buchungsmodellen entscheiden. Eine aktuelle Übersicht finden Sie in der Kategorie „Das sind wir“ =>“Öffnungszeiten/Betreuungsangebot“.

Masern-Impfpflicht

Gerne möchten wir Sie darauf hinweisen, dass zum 1. März 2020 das neue Gesetz zur Masern-Impfpflicht in Kraft getreten ist.

Das Gesetz erfasst alle (nun folgen nur für Sie relevante Informationen) Kinder, die mindestens ein Jahr alt sind und in einer Kindertageseinrichtung betreut werden. Wir sind dazu verpflichtet, durch die Einsicht in den Impfausweis, den Masern-Impfschutz zu überprüfen. In diesem müssen zwei Masern-Impfungen (bei einjährigen Kindern vor dem 2. Geburtstag: eine Masernimpfung) eingetragen sein. Eine durch Labornachweis bestätigte bestehende Masern-Immunität oder eine Befreiung von der Masern-Impfung wegen einer Kontraindikation ist vorzulegen. Es darf kein Betreuungsvertrag abgeschlossen werden, wenn der Masernschutz nicht vorhanden ist.

Cookie Consent mit Real Cookie Banner